In sozialrechtlichen Angelegenheiten berate und vertrete ich Sie unter anderem in folgenden Angelegenheiten:
-
Arbeitslosengeld I (ALG1)
-
Arbeitslosengeld II (ALG2 [Hartz IV])
-
Sozialhilfe nach SGB XII
-
Elterngeld
-
Kindergeld
-
Ausbildungsförderung (BAB, Bafög)
-
Krankenversicherung
-
Pflegeversicherung
-
Rentenversicherung
-
Grundsicherung im Alter
-
Schwerbehindertenrecht
-
Kinder- und Jugendhilferecht
Was nur wenige wissen: Viele ALG II-Bescheide sind fehlerhaft! Das für Grundsicherung zuständige Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Herr Heinrich Alt, bestätigte am 11.01.2010 gegenüber dem ARD-Magazin Report, dass 2009 rund 33 % aller ALG II-Bescheide falsch waren (Quelle Stern online). Deshalb sollten Sie unbedingt Ihren Bescheid durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Hierzu müssen Sie lediglich zehn Minuten Ihrer Zeit investieren. Die Kosten des Anwalts werden grundsätzlich durch die Beratungshilfe gedeckt. Auch die anteilige Übernahme der monatl. Stromkosten durch den jeweiligen "Jobcenter" oder den örtlichen Sozialhilfeträger hat das Sozialgericht Frankfurt am Main und das Bundessozialgericht zu Gunsten der Hilfsbedürftigen entschieden. Nebenkosten- und Heizkostennachzahlungen sind als Kosten für Unterkunft und Heizung von den Sozialleistungsträgern zu übernehmen, eine Übernahme der Kosten durch Gewährung eines Darlehens ist nicht angezeigt.
Anträge auf (u.a.) Arbeitslosengeld II, Kindergeld, Zuschlag zum Kindergeld, Wohngeld, Befreiung von den Rundfunkgebühren und Frankfurt-Pass und Köln-Pass stehen nachfolgend zum download bereit.
Befreiungsantrag Rundfunkgebühren
den Antrag können Sie Hier online ausfüllen, dann ausdrucken und an die GEZ schicken oder aber auch die nachfolgende PDF-Datei herunterladen, auf Ihren Rechner ausfüllen und speichern, danach
ausdrucken und an die GEZ schicken.
Wohngeldanträge
Frankfurt Pass
Köln Pass
Kindergeld