Unterhalt:
Es ist nicht ungewöhnlich, dass es gerade bei Trennung und Scheidung Differenzen um den Unterhalt zwischen den Partnern gibt.
Im engeren, modernen Sinne meint Unterhalt (historisch Sustentation) die Verpflichtung eines Einzelnen, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Der Begriff Alimente (von lat. alimentum „Nahrungsmittel, Unterhaltszahlung“) bezeichnet in diesem Zusammenhang finanzielle Unterhaltsleistungen; zum einen für den finaziell schwächeren Partner oder für die eigenen Kinder, die nicht direkt versorgt werden können.
Grundsätzlich müssen immer beide Elternteile für ihre Kinder Unterhalt erbringen. Seine Unterhaltspflicht erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, schon mit der Stellung von Kost und Logis, dem sog. Naturalunterhalt. Dagegen muss der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtungen in der Regel finanziell erbringen.
Welche finanzielle Leistung angemessen ist, bestimmt sich immer im Einzelfall.
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