Unterhalt:

Es ist nicht ungewöhnlich, dass es gerade bei Trennung und Scheidung Differenzen um den Unterhalt zwischen den Partnern gibt.

Im engeren, modernen Sinne meint Unterhalt (historisch Sustentation) die Verpflichtung eines Einzelnen, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Der Begriff Alimente (von lat. alimentum „Nahrungsmittel, Unterhaltszahlung“) bezeichnet in diesem Zusammenhang finanzielle Unterhaltsleistungen; zum einen für den finaziell schwächeren Partner oder für die eigenen Kinder, die nicht direkt versorgt werden können.

Grundsätzlich müssen immer beide Elternteile für ihre Kinder Unterhalt erbringen. Seine Unterhaltspflicht erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, schon mit der Stellung von Kost und Logis, dem sog. Naturalunterhalt. Dagegen muss der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtungen in der Regel finanziell erbringen.

Welche finanzielle Leistung angemessen ist, bestimmt sich immer im Einzelfall.

 

Gerne berate ich Sie zu folgenden Fragen:

  1. Ehegattenunterhalt:
    • Unterhaltsberechnung und die Bestimmung der Dauer
    • Wie lange ist nach Scheidung zu zahlen?
    • Die Alternative – Abfindung des Ehegattenunterhalts
    • Unterhaltsrecht – oder Pflicht zur eigenen Arbeit?
    • Kinder – wie lange sind Sie zu betreuen?
    • Wir zeigen Ihnen, wie sie Steuervorteile nutzen
    • Unterhaltsverzicht – ist das überhaupt möglich?
    • Deckelung bei hohem Einkommen
  2. Kindesunterhalt:
    • Düsseldorfer Tabelle und Abzug von Kindergeld
    • Viele Unterhaltspflichten – weniger pro Kind
    • Unterhaltsanspruch bis zum Ende der Ausbildung?
    • Zusätzlich: Krankenversicherung, Kosten für Kindergarten usw.
  3. Berechnung des Einkommens:
    • Was zählt zum Einkommen?
    • Wie welche Abzüge sind erlaubt?
    • Was passiert, wenn der Ehegatte nicht (voll) arbeitet?
  4. Selbstbehalt:
    • Wie viel muss zum Leben bleiben?
    • Kann der Selbstbehalt abgesenkt oder angehoben werden?
  5. Selbstständige und Unternehmer:
    • Recht auf Auskunft und Belege
    • Zulässige Gestaltung des unterhaltsrelevanten Einkommens
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Frankfurter Unterhaltsansätze 2014
Frankfurter_Unterhaltsgrundsätze2014.pdf
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Düsseldorfer Tabelle 2013, gilt auch 2014
Duesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2013-2
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