Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Geltendmachung Ihrer Ansprüche

Hat der Unfallgegner den Unfall allein schuldhaft verursacht, haftet die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel vollständig für den entstandenen Schaden. Liegt ein Mitverschulden des Fahrzeugführers Ihres Fahrzeuges vor, wird nur ein Teil des Schadens entsprechend dem Mitverschulden („Haftungsquote“) erstattet.

Jeder Geschädigte hat das Recht auf anwaltliche Vertretung und kann daher zur Geltendmachung seines Schadens gegenüber dem Schädiger und seiner Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu Rate ziehen. Die Kosten des Rechtsbeistandes sind in der Regel von der gegnerischen Kfz-Versicherung entsprechend der Haftungsquote zu zahlen.

Wenn der Unfallschaden wenige hundert Euro nicht übersteigt, können die Beteiligten den Unfall auch selbst dokumentieren und gemeinsam ein Unfallprotokoll anfertigen. Am besten gelingt das mit dem Europäischen Unfallbericht. Den Europäischen Unfallbericht erhält man kostenlos bei seiner Kraftfahrtversicherung. Wichtig, niemals ein Schuldanerkenntnis bereits am Unfallort abgeben. Holen Sie sich zunächst Rat bei einem Rechtsanwalt.

Was Sie bei einem Unfall auf jeden Fall notieren sollten:

  • Das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners.
  • Namen und Adressen der beteiligten Fahrer. Die Unfallbeteiligten sollten sich die Ausweispapiere zeigen lassen und die Versicherungsgesellschaft und die Nummer des Versicherungsscheines notieren.
  • Ort und Uhrzeit des Unfalles.
  • Namen und Adressen von Zeugen.
  • Sicher ist sicher: Fotos vom eigenen und vom gegnerischen Fahrzeugschaden machen. Die gesamte Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten fotografieren und eine Unfallskizze anfertigen. Da heute die meisten Verkehrsteilnehmer über ein Smartphone verfügen, dürfte es keine Schwierigkeiten geben, Fotos von der Unfallstelle anzufertigen.

Ganz wichtig: Die Beteiligen müssen auch ihren eigenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer schnellstmöglich über das Unfallereignis informieren.

Wurden Personen verletzt oder ist ein erheblicher Blechschaden entstanden, sollte immer die Polizei verständigt werden. Manchmal ist es auch schwierig zu beurteilen, wann eine Delle eine Delle bleibt und wann sie sich als größerer Schaden entpuppt. Im Zweifel sollte auch hier die Polizei dazu geholt werden. Vor allem, wenn man das Gefühl hat, dass irgendetwas nicht stimmt, Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten oder sind und/oder der Unfallgegner versucht, einem die Schuld zuzuschieben.

Bei der Regulierung des Schadens sind Sie am besten bei einem Anwalt aufgehoben. Das spart nicht nur Zeit und Nerven, es hilft auch, gefährliche und kostspielige Fallen zu vermeiden.

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EU-Unfallbericht
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