Ein Unfall ist schnell passiert und lässt sich auch durch eine umsichtige und vorausschauende Fahrweise nicht immer verhindern.

 

Unfall – wer war schuld? Diese Frage lässt sich meinst gar nicht auf den ersten Blick so leicht beantworten. Häufig müssen, Sachverständige über den Unfallhergang befragt werden.

Unabhängig der Schuldfrage, stellen sich bei einem Verkehrsunfall umfangreiche weiter Fragen. Muss ich mein Fahrzeug zunächst begutachten lassen oder kann es gleich in einer Werkstatt repariert werden, kann für die Reparaturdauer ein Mietwagen genommen werden oder ist die geltendmachung einer Nutzungsaufall-entschädigung günstiger für mich? Kann ich mein Fahrzeug selbst reparieren und den Schaden auf Grundlage eines Gutachtens gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversihcerung regulieren? Zahlt meine Krankenversichering, wenn ich aufgrund des Unfalls ärztlich behandelt werden muss, steht mir ein Schmerzensgeld zu?

Welcher Verkehrsteilnehmer kennt es nicht. Plötzlich und unerwartet ist es passiert; Sie haben einen Verkehrsunfall. Dadurch haben Sie es aufeinmal mit Unfallgegnern, Zeugen, der Polizei und Versicherungsgesellschaften zu tun. Was mit dem Unfallwagen selbst passiert und wie es mit dem Ersatz aussieht ist für die meisten Betroffenen ebenfalls unklar.

Wer unverschuldet an einem Unfall beteiligt ist, kann unter Umständen dennoch haftbar gemacht werden. Das Verhalten am Unfallort und bei der Abwicklung des Schadens ist deshalb von entscheidender Bedeutung, um die eigene Rechtsposition zu sichern.

Ich vertrete Ihr Anliegen und übernehme ihre Schadensregulierung. Ihre schadenser-satzrechtlichen Ansprüche setzte ich für Sie professionell und wirtschaftlich durch und übernehme die Korrespondenz mit den Unfallbeteiligten, den Versicherungsgesellschaften und den Sachverständigen. Soweit Sie einen immateriellen Schaden erlitten haben vertrete ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Die Schadenregulierung ist für den Geschädigten oft mühsam, da das Regulierungsverhalten der gegnerischen Kraft-Haftpflichtversicherung langwierig, undurchsichtig und willkürlich scheint. Auch wenn die Schuldfrage mit Ihrem Unfallgegner vermeintlich bereits geklärt ist, sollten Sie einen versierten Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.

Bei einem unverschuldet erlittenen Verkehrsunfall gehören die Rechtsanwaltskosten übrigens zu den von der gegnerischen Kraft- Haftpflichtversicherung zu ersetzenden Schadenspositionen.

Ich übernehme für Sie die gesamte Schadenabwicklung von der Schadenmeldung bis zur Auszahlung Ihrer Ansprüche und stehe Ihnen für Fragen jederzeit gern zur Verfügung.

Neben der Korrespondenz mit dem Unfallgegner dessen Haftpflichtversicherung übernehme ich für Sie außerdem die Korrespondenz mit dem Abschleppunternehmen, dem Sachverständigen, der Mietwagenfirma, Behörden, etc..

Zu den ersatzfähigen Schadensersatzpositionen gehören unter anderem

  • Reparaturkosten
  • Merkantiler Minderwert
  • Wiederbeschaffungsaufwand
  • Abschleppkosten
  • Gutachterkosten
  • Kostenpauschale
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Schmerzensgeld
  • Behandlungskosten
  • Kosten nach der Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung und Höherstufungsschaden)
  • Rechtsanwaltskosten

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Grundsätzlich ist der Geschädigte so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten.

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