Kosten

Meine Kanzlei legt großen Wert auf transparente Anwaltskosten, daher regel ich mit Ihnen das Anwaltshonorar von Beginn an klar und transparent. Hierzu vereinbaren wir bei Mandatserteilung ein Pauschalhonorar. Damit sind alle Gebühren der aussergerichtlichen Schuldenbereinigung abgegolten.

 

Da der Kanzlei die finanzielle Situation von Mandanten, die eine Privatinsolvenz durchführen möchten bekannt ist, biete ich Ihnen auch die Möglichkeit zur Ratenzahlung.

 

Zahlung in Raten

Wichtig: Bei einer Beauftragung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung berechnet die Kanzlei mindestens ein Drittel bei Mandatsannahme als Vorschuss. Die übrigen zwei Drittel des Rechnungsbetrags können, nach Absprache, in bis zu sechs weiteren Raten gezahlt werden. Nach vollständiger Zahlung und Abschluss des Verfahrens erhalten Sie die für das gerichtliche Insolvenzverfahren notwendigen Bescheinigungen zu Ihren Händen.

 

Geschäftsgebühr:

Die Geschäftsgebühr für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung beträgt

 

• Bis 5 Gläubiger = 345,10 €

 

• 6 – 10 Gläubiger = 505,75 €

 

• 11 – 15 Gläubiger = 666,40 €

 

• ab 16 Gläubiger kommen EUR 29,75 für jeden weiteren Gläubiger hinzu.

 

Die vorgenannten Gebühren beinhalten bereits 19% MwSt.

 

Die Geschäftsgebühr umfasst folgende Leistungen:

 

• Sichtung, Erfassung und Prüfung sämtlicher Unterlagen

 

• Prüfung und Ausarbeitung der individuellen Möglichkeiten der Schuldenbereinigung

 

• Persönliche und telefonische Beratung und Betreuung

 

• Hilfe bei eventuellen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger

 

• Ermittlung des genauen Schuldenstatus und Ausarbeitung eines Schuldenbereinigungsplans

 

• Übersendung des Schuldenbereinigungsplans an sämtliche Gläubiger und Dokumentation der Gläubigerreaktionen auf den Plan

 

• Erteilung der notwendigen Bescheinigung für den Fall des Scheiterns der außergerichtlichen Schuldenbereinigung

 

• Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für das Insolvenzverfahren

 

Kommt es im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren zu einem wirksamen Vergleich mit allen Gläubigern und damit zu einer Erledigung, so fällt zusätzlich noch eine Einigungs- und Erledigungsgebühr in Höhe von EUR 178,50 (inkl. 19% MwSt.) an.

 

Kurz nach der Auftragserteilung werden Sie von uns eine vorläufige Kostennote erhalten, welche sich nach der Anzahl der von Ihnen genannten Gläubiger richtet. Sollte sich an dieser Zahl nicht mehr ändern, stellt dies auch gleichzeitig die Schlussrechnung dar. Mit der Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung wird die Kanzlei beginnen, sobald mindestens ein Drittel des Rechnungsbetrages vorab beglichen ist.

 

Wichtig: Mit der Absendung Ihres Fragebogens gehen Sie keinerlei (Zahlungs-) Verpflichtung ein. Erst wenn Sie eine Zahlung auf die Kostennote vornehmen, wird die Kanzlei mit der Durchführung Ihres Auftrages beginnen. Sie können sich somit risikofrei anmelden und Ihre Daten einpflegen.

 

Download
Fragebogen aussergerichtliche Schuldenbereinigung
Fragebogen_aussergerichtliche_Schuldenbe
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